Zweckverband Allgäuer Land
Lechhalde 3
87629 Füssen

Tel. 08362/903-115

Bebauungsplan Gewerbepark Allgäuer Land

Der Zweckverband Allgäuer Land realisiert ein Gewerbegebiet von überregionaler Bedeutung an einem Standort, der ideale Ausgangsbedingungen für die Ansiedlung und Entwicklung von Gewerbebetrieben darstellt. Die Realisierung ist in drei Bauabschnitten vorgesehen. Langfristig soll der interkommunale Gewerbepark rund 30 ha umfassen.

Das Vorhabensgebiet liegt am westlichen Stadtrand von Füssen östlich der Bundesautobahn A7 (Österreich – Ulm) Grenztunnel Reutte und zwischen der westlichen Zufahrt B310 und der Kemptenerstaße. Die östliche Grenze bildet das Kasernengrundstück der Allgäu – Kaserne sowie das Gewerbegebiet an der Hiebelerstraße. Der Bebauungsplan „Allgäuer Land“ liegt im Gebiet der Stadt Füssen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Allgäuer Land Bauabschnitt I umfasst eine Fläche von insgesamt 12,1 ha. Bei Berücksichtigung der im Rahmenplan untersuchten  Erweiterungsmöglichkeiten (Bauabschnitte II und III) könnte der Gewerbepark Allgäuer Land auf eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 30,3 ha ausgedehnt werden Darstellung der Bauabschnitte (PDF 1.3 MB).

Baubschnitt I

Im Zuge der Gesamtabwicklung des Gewerbe- und Industrieparks im Zweckverbandsgebiet Allgäuer Land wurde festgestellt, dass es Überschneidungen in den Planbereichen des Gewerbeparks Allgäuer Land und der Planungshoheit der Stadt Füssen gibt. Ein geringfügiger Bereich des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Gewerbepark Allgäuer Land BA I“ mit erster und zweiter Änderung im Bereich der Hiebeler Straße lag bis zur Änderung der Zweckverbandssatzung (Änderung des Wirkungsbereiches) am 17.10.2017 nicht im Wirkungsbereich des Zweckverbandes Allgäuer Land. Zur Behebung dieser Problematik mit dem Ziel der Planerhaltung ist ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB einzuleiten. Die planerischen Inhalte des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Gewerbepark Allgäuer Land BA I“ mit erster und zweiter Änderung bleiben unberührt.

Die Verbandsversammlung beschloss am 09.07.2018 unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Hinweise den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Gewerbepark Allgäuer Land BA I“ mit erster und zweiter Änderung bestehend aus der Planzeichnung und der Satzung sowie beigefügter Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 09.07.2018 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB.

Mit der Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt des Landkreises Ostallgäu am 02.08.2018 trat der Bebauungsplan einschließlich der ersten und zweiten Änderung in Kraft.

Bebauungsplan Allgäuer Land BA I

Bebauungsplanzeichnung (PDF 1,3 MB)

Satzung (PDF 200 KB)

Begründung (PDF 1,7 MB)

Umweltbericht (PDF 1 MB)

Zusammenfassende Erklärung (PDF 55 KB)

Bebauungsplan Allgäuer Land BA I, erste Änderung

Planzeichnung (PDF 1,2 MB)

Satzung und Begründung (PDF 100 KB)

Bebauungsplan Allgäuer Land BA I, zweite Änderung

Planzeichnung (PDF 1 BB)

Satzung und Begründung (PDF 400 KB)

Lage & Anreise

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Hinweis

Die Unterlagen im Internet dienen der übersichtlichen und ergänzenden Information; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind keine Bestandteile eines Auslegungsverfahrens und erfüllen nicht die Funktion selbständiger amtlicher Bekanntmachungen. Die Unterlagen werden oft verkleinert dargestellt, Sie können diese selbstverständlich bei der Geschäftsstelle im Rathaus der Stadt Füssen einsehen.

Flächennutzungsplan

Voraussetzung zur Ausweisung des interkommunalen Gewerbegebietes in einem Bebauungsplan des Zweckverbandes ist die entsprechende Darstellung des Bereiches im Flächennutzungsplan der Stadt Füssen.

Bestandsplan Hiebelerstraße

Bestandsplan (PDF 600 KB)

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bestandsplan an das Bauamt der Stadt Füssen, Tel. 08362/903-157.