Zweckverband Allgäuer Land
Lechhalde 3
87629 Füssen

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Mobilfunkkonzept - Häufig gestellte Fragen

  1. Ist es richtig, dass für die Versorgung der A 7 UMTS nicht in Frage kommt?
    Nach den Vorstellungen der Netzbetreiber soll UMTS natürlich auch an den Autobahnen angeboten werden (Navigationssysteme, Unterhaltungsangebote für die Mitreisenden, usw.). Entsprechend ursprünglicher Planung der Mobilfunkindustrie sollte das GSM-Netz mittelfristig durch UMTS abgelöst werden, so dass eine Versorgung der Autobahn mit UMTS unverzichtbar wäre.
    Nach dem – zumindest bisherigen – Scheitern der UMTS-Verbreitungsstrategie der Netzbetreiber (im Wesentlichen durch Angebote neuer Inhalte) setzen  die Betreiber zur Zeit verstärkt darauf, eine Nutzung der UMTS-Netze dadurch zu erzeugen, in dem sie Festnetzkunden abwerben und Telefon- und Datendienste vornehmlich für die eigene Wohnung bzw. die eigenen Geschäftsräume anbieten. Der Schwerpunkt der UMTS-Versorgung liegt seitens der Betreiber daher zur Zeit eher auf Siedlungsgebieten.
    Bezüglich der Konzepterstellung muss allerdings in dem grundlegenden Teil „Festlegung des Schutz- und Versorgungsziele“ zunächst geklärt werden, welche Mobilfunkversorgungsqualität in welchen Netzen für die verschiedenen Gebiete des Zweckverbandes bereitgestellt werden soll. Dabei wird dann auch die UMTS-Versorgung der Autobahn besprochen.

  2. Im ländlichen Bereich wird für DSL-Verbindungen an eine Versorgung über Funk nachgedacht, ist diese Technik (WIMAX) mit einzubeziehen?
    Eine Berücksichtigung zukünftiger WiMax-Sendeanlagen ist grundsätzlich anzustreben, da es sich bezüglich möglicher Auswirkungen auf den Menschen um eine dem Mobilfunk eng verwandte Technologie handelt (gepulste Mikrowellenstrahlung, hier im Frequenzbereich 3500 MHz).
    Zum momentanen Zeitpunkt ist uns allerdings noch keine Aufbaustrategie für WiMax-Netze bekannt. Wir schlagen vor, die neuen WiMax-Lizenzinhaber über das Mobilfunkversorgungskonzept des Zweckverbandes zu informieren und um frühzeitige Bekanntgabe eventueller Aufbaupläne zu bitten.
    Für die Einbeziehung in das Mobilfunkversorgungskonzept erscheint uns allerdings eher eine eventuell spätere Erweiterung des Konzeptes ratsam als zum momentanen Zeitpunkt eine Auftragsausweitung zu erörtern.

  3. Gibt es außer GSM zusätzlich neue Techniken (z.B. EDGE), deren Installation zu erwarten ist und die deshalb in die Planung schon mit einzubeziehen sind?
    Die Einführung der GSM-Erweiterung GPRS-EDGE ist sehr wahrscheinlich zu erwarten. Bezüglich der zu erwartenden Immissionen stellt diese Technik an sich (nur) eine stär-kere Auslastung der GSM-Netze dar. Eventuell ist auch eine Aufrüstung vorhandener GSM-Stationen um zusätzliche Kanäle zu erwarten, um zusätzliche Übertragungskapazitäten für GPRS-EDGE-Datenübertragungen bereitzustellen. Solche zusätzlichen Kanäle erhöhen die zu erwartenden Immissionen hochfrequenter Strahlung. Ein möglicher Kapazitätsausbau der GSM-Netze sollte daher bei der Festle-gung der Schutz- und Versorgungsziele berücksichtigt werden (siehe Punkt 1.)

  4. Ist es sinnvoll den Bahnfunk der Deutschen Bundesbahn mit einzubeziehen?
    Das neue Bahnfunk-Netz GSM-R (= GSM-Rail) sollte nach Möglichkeit mit in das Konzept einbezogen werden. Für die Gemeinde Pfronten ist dies gerade beauftragt worden. Für das übrige Zweckverbandsgebiet muss die Beauftragung zuvor geklärt werden.

  5. Ist es richtig, dass für die Versorgung im Auto erheblich höhere Sendeleistungen notwendig sind? Wenn ja, in welchen Dimensionen?
    Grundsätzlich gilt für jede Mobilfunkversorgung in Fahrzeugen mit metallener Außenhülle (also z.B. Autos, Busse, Eisenbahnwagen), dass die Fahrzeughülle eine erhebliche Dämpfung der Mobilfunkstrahlung bewirkt und daher bei Einsatz von Mobiltelefonen ohne Außenantenne eine erheblich höhere Sendeleistung sowohl der Basisstationen als auch der Mobilgeräte (Handys) erforderlich ist. Sind die Fahrzeuge hingegen mit Außenantennen ausgestattet, so ist keine höhere Sendeleistung erforderlich als bei einem „normalen“ Mobilfunkgespräch in gleicher Entfernung zur Basisstation. (Unabhän-gig davon gibt es bei UMTS eine Beschränkung der maximalen Datenrate, die von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs abhängig ist).
    Für das Mobilfunkversorgungskonzept schlagen wir vor, keine Versorgung von Fahrzeugen ohne Außenantenne zu berücksichtigen. Auch dieser Punkt muss allerdings im Rahmen der Schutz- und Versorgungsziele festgelegt werden.

  6. Wenn ja, ist es dann überhaupt sinnvoll, Autobahn und Wohnbevölkerung gemeinsam zu versorgen oder geht es nur um die Doppelnutzung der Standorte mit unterschiedlichen Sendeleistungen für A 7 und Wohnbebauung?
    Bei Verzicht auf die Versorgung von Fahrzeugen ohne Außenantenne erfordert die Autobahnversorgung keine höheren Feldstärken (d.h. Immissionen) als die Versorgung von Wohngebieten. Wegen der bei der Autobahnversorgung wahrscheinlich größeren zu überbrückenden Entfernungen kann eine Basisstation (zumindest in den auf die Autoahn ausgerichteten Sektoren) allerdings trotzdem eine höhere Sendeleistung erfordern.
    Wesentliche Zielsetzung bei der Konzepterstellung ist es also, eine sinnvolle Versorgung der Autobahn zu ermöglichen, ohne dadurch erhöhte Immissionen in Wohngebie-ten in Kauf nehmen zu müssen. Hierzu ist eine geeignete Auswahl von Antennentypen, -ausrichtungen und -neigungen erforderlich. Das Konzept kann (und wird) sich daher nicht allein auf die Auswahl von Standorten beschränken, sondern auch Vorgaben insbesondere zur Antennenausrichtung und -neigung machen.
    Nach Möglichkeit wird dabei eine Nutzung von Standorten sowohl zur Versorgung von Siedlungsgebieten und Verkehrsflächen als auch zur Nutzung durch mehrere Betreiber angestrebt. Wie weit dies möglich ist, kann aber nur im Einzelfall geklärt werden.

  7. Wenn die A 7 höhere Sendeleistungen benötigt, ist es für uns wichtig, möglichst jeden Anwohner aus dem Umfeld zu schützen. Der Autofahrer fährt in ein paar Minuten durch, der Anwohner lebt hier dauerhaft.
    Siehe dazu die Antwort unter Punkt 6.

  8. Wie viele Messpunkte pro Ort sind sinnvoll, um vernünftige Daten zu erhalten?
    Zur reinen Konzepterstellung sind Messungen nur dann unbedingt erforderlich, wenn die Standortbescheinigungen für die betroffenen Basisstationen nicht beschafft werden können.
    Ansonsten dienen Messungen vornehmlich der Information über den Ist-Zustand vorhandener Immissionen durch Mobilfunk und anderer HF-Quellen wie Rundfunk- und Fernsehsender, WLAN, DECT-Telefone, etc.. Bezüglich des Mobilfunks also auch zur Veranschaulichung vorhandener Problemgebiete und möglicher Verbesserungen.
    Die Anzahl der sinnvollen Messpunkte pro Ort kann nicht pauschal beantwortet werden. Als Anhaltspunkt sei gesagt, dass in der Gemeinde Pfronten mit 12 Messpunkten im Gemeindegebiet eine sinnvolle Übersicht der vorhandenen Immissionen erstellt werden konnte.

Lage & Anreise

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